Für Ärzt:innen

Kenntniskurs Teleradiologie

Praxisnahe Inhalte zu rechtlichen Vorgaben, technischen Aspekten und sicheren Arbeitsprozessen in der Teleradiologie
4 Unterrichtseinheiten via Live-Webinar à 45 Minuten zum Erwerb der notwendigen Kenntnisse, wenn keine fachkundigen Ärzt:innen vor Ort sind
100 % online und bundesweit anerkannt gemäß § 47 und § 51 StrlSchV
Kurzfristige Termine, flexibel umbuchbar
Geeignet, um als Ärztin oder Arzt vor Ort in der Teleradiologie unter Aufsicht tätig werden zu dürfen
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Über diesen Kurs

  • Nutzen: Rechtssichere Anwendung von Strahlenschutz in der Teleradiologie
  • Inhalte: Rechtliche Rahmenbedingungen, technische Prozesse, Qualitätssicherung
  • Für: Ärzt:innen in der teleradiologischen Versorgung

Fortbildungsinhalt

  • Nutzen: Rechtssichere Anwendung von Strahlenschutz in der Teleradiologie
  • Inhalte: Rechtliche Rahmenbedingungen, technische Prozesse, Qualitätssicherung
  • Für: Ärzt:innen in der teleradiologischen Versorgung

Wer braucht diesen Kurs?

Die Teleradiologie ist notwendig, wenn vor Ort kein fachkundiger Radiologe / keine fachkundige Radiologin physisch anwesend sein kann, um die notwendige rechtfertigende Indikation zu stellen.

Teleradiologische Trias

Die Teleradiologische Trias setzt sich zusammen aus einer Person aus der Teleradiologie, der Ärztin oder dem Arzt am Ort der Untersuchung sowie einem:r MTR (medizinisch-technische Radiologieassistent:innen). Die Personen müssen über entsprechende fachliche Qualifikationen verfügen, da sie – mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen – die teleradiologische Untersuchung durchführen.

Arzt/Ärztin am Ort der technischen Durchführung

Alle Ärzt:innen ohne die erforderliche Fachkunde, die im Rahmen der Teleradiologie vor Ort in die „Teleradiologische Trias“ eingebunden sind, benötigen die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz (Teleradiologie). Der Arzt bzw. die Ärztin am Untersuchungsort muss hierfür die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs nach Anlage 7.2 der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz“ nachweisen. Die Kursteilnahme beinhaltet auch eine praktische Unterweisung. Zusätzlich ist eine zweiwöchige (arbeitstägliche) praktische Erfahrung im relevanten Anwendungsgebiet der Teleradiologie nachzuweisen, um den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse (Teleradiologie) abzuschließen. Ärzt:innen, die im Besitz einer Fachkunde im Strahlenschutz sind, benötigen zum Nachweis der Kenntnisse in der Teleradiologie lediglich die praktische Einweisung in die Teleradiologie.

Muster-Teilnahmebescheinigungen

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Häufig gestellte Fragen zur Fortbildung

Mit aktivem AMBOSS-Zugang

Nutzer:innen, die über einen aktiven AMBOSS-Zugang (z. B. Abo oder Kliniklizenz) verfügen, können nach erfolgreicher Buchung auf die Fortbildung zugreifen, solange ihr Zugang bestehen bleibt.

Ohne aktiven AMBOSS-Zugang

Nutzer:innen ohne aktiven AMBOSS-Zugang (z. B. Abo oder Kliniklizenz) erhalten durch den Kauf der Fortbildung einen zweimonatigen Zugriff sowohl auf die Fortbildung als auch auf AMBOSS. Danach besteht die Möglichkeit, den AMBOSS-Zugang zu verlängern, wodurch sich auch der Zugriff auf die Fortbildung entsprechend verlängert.

Unabhängiger Onlinekurs

Dieser Strahlenschutzkurs wurde frei von finanziellen Interessenkonflikten und Sponsoring erstellt und durch die AMBOSS SE ermöglicht. Das Konzeptionsteam der angebotenen Fortbildungsformate im Strahlenschutz, bestehend aus vier Ärzt:innen der Radiologie, wird im Rahmen der Online-Live-Fortbildung referierend tätig sein:

  • PD Dr. med. Daniel Pinto dos Santos:
    Facharzt für Radiologie
    Geschäftsführender Oberarzt Radiologie der Universitätsmedizin Mainz
  • Dr. med. Kathrin Brisken:
    Fachärztin für Radiologie,
    Redakteurin bei AMBOSS
  • PD Dr. med. Simon Lennartz:
    Facharzt für Radiologie
    Leitender Oberarzt Radiologie der Uniklinik Köln
  • Xuan Vinh Nguyen:
    Facharzt für Radiologie
    Inhaber und Strahlenschutzbeauftragter der überörtlichen Praxis radiologie³

Das Team wird bei den Live-Fortbildungen von weiteren qualifizierten Referierenden unterstützt.

Verkauft durch: AMBOSS SE · Torstr. 19, 10119 Berlin · HRB 270315 B Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Anerkennung der Strahlenschutzkurse

Dieser Strahlenschutzkurs ist anerkannt durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Datenschutz

Für alle Teilnehmer:innen der Fortbildung gilt die allgemeine AMBOSS-Datenschutzerklärung.

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