
Pflichtfortbildungen für die Pflege
Online, flexibel, kompakt – abgestimmt auf Ihre Klinik
Automatische Dokumentation und Erfassung der Teilnahme und RbP-Punkte
Inhalte rechtlich abgesichert und didaktisch auf den Punkt gebracht
Alle Pflichtfortbildungen aus einer Hand zum attraktiven Paketpreis
Pflichtfortbildungen für die Pflege: Höchste Qualität. Maximale Effizienz
Für die Versorgungsqualität und Patientensicherheit ist es entscheidend, dass die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte eingehalten wird. Gleichzeitig müssen diese Fortbildungen effizient und planungssicher absolviert werden, um dem engen Personal- und Zeitplan im Klinikalltag gerecht zu werden.
Das Pflichtfortbildungspaket von AMBOSS ist die digitale Lösung für all diese Herausforderungen. Es beinhaltet alle relevanten gesetzlichen Themen, von Arbeitsschutz bis Basishygiene, zusammengestellt in kompakten, praxisnahen Einheiten, die eine Unterweisung in kürzester Zeit ermöglichen.
Ihr Vorteile:
- Rechtssichere Dokumentation (inkl. Zertifikat und Verständnisprüfung)
- Sofortige, unkomplizierte Implementierung ohne IT-Aufwand
- Hohes Maß an örtlicher und zeitlicher Flexibilität
Schonen Sie interne Ressourcen, sichern Sie die Versorgungsqualität in der Pflege und bieten Sie Ihren Mitarbeitenden ein modernes Bildungsangebot.
Fortbildungspflichten
Gesetzlich verpflichtend
- Arbeitsschutz
- Strahlenschutz
- Gefahrstoffe
- Brandschutz
- AGG
- IT-Sicherheit*
Indirekt verpflichtend
z.B. durch Qualitätsmanagement
- Datenschutz
- Compliance
- Gender Bias
Gesetzlich verpflichtend
- Basishygiene
- Spezielle Hygiene
- Lebensmittelhygiene
- Medizinprodukte
- Transfusionen
Indirekt verpflichtend
z.B. durch Qualitätsmanagement
- Pflegepersonalregelung
- Umwelt- und Klimaschutz
- Notfallmanagement
- Basic Life Support
- Sepsis & ZVK Pflege
Ähnliche Fortbildungen
Häufig gestellte Fragen zur Fortbildung
Je nach Größe des Unternehmens und der angebotenen Therapien gelten verschiedene Verpflichtungen. Themen wie Arbeitsschutz und Brandschutz sind für alle verpflichtend. AMBOSS bietet darüber hinaus ein sehr umfassendes Kursbündel an, das auch indirekte Verpflichtungen z. B. durch interne Compliance-Richtlinien abdecken kann.
Neben der zentralen Gesetzgebung durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12), die Unfallverhütungsvorschriften (der DGUV) und das Infektionsschutzgesetz gibt es viele Verordnungen zu einzelnen Themen wie die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und das Transfusionsgesetz (TFG § 15), die ebenfalls zu einer Unterweisungsverpflichtung führen können.
Die Fortbildungsintervalle hängen von der rechtlichen Grundlage ab. I.d.R. ist eine Unterweisung vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit verpflichtend, die jährlich aufgefrischt werden muss.
Viele Verpflichtungen betreffen alle Mitarbeitenden. Unser Fortbildungspaket ist durch Beispiele und Detailtiefe auf Pflegende am Stationsarbeitsplatz zugeschnitten.
Viele Kurse können online absolviert werden, müssen jedoch häufig um hausinterne Vorgaben (z. B. Hygienepläne, Brandschutzpläne) erweitert werden. Dies ist durch die Erweiterung um hausintern geteilte Notizen zu den Kursen möglich. In einigen wenigen Fällen ist jedoch eine mündliche Unterweisung vorgeschrieben (bspw. bei der Erstunterweisung in Lebensmittelhygiene).
Eine Nutzung der Pflichtfortbildungen ist nur mit aktivem Zugang möglich. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot für einen Paketpreis.
Die Online-Fortbildung wird mit einem Continuing-Nursing-Development-Zertifikat (CND-Zertifikat) abgeschlossen und ist durch die Registrierungsstelle beruflich Pflegender (RbP) bundesweit für alle Pflegefachpersonen anerkannt.
Nach erfolgreichem Abschluss des CND-Prüfungsmoduls erhalten die Teilnehmer:innen ein CND-Fortbildungszertifikat inkl. Angabe der erlangten RbP-Punkte. Erfolgreich ist die Teilnahme dann, wenn mindestens 7 der 10 Fragen korrekt beantwortet wurden. Bei Nicht-Bestehen kann die Prüfung nach 28 Tagen wiederholt werden.
Der erste zweijährige Fortbildungszyklus, in dem alle regulären Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz verpflichtend 40 Fortbildungspunkte erwerben müssen, beginnt am 1. Juli 2025. Ein aktives Einreichen der Fortbildungspunkte ist dabei nicht vorgesehen. Einige Pflichtfortbildungen sind von diesen allerdings ausgenommen.
Für alle Teilnehmer:innen der Fortbildung gilt die allgemeine AMBOSS-Datenschutzerklärung.



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