Kenntniskurs Teleradiologie

Einweisung Teleradiologie und Fachkunde der einweisenden Person einreichen

Im Rahmen der Online-Fortbildung Kenntniskurs Teleradiologie ist es erforderlich, einen Nachweis der praktischen Einweisung zu erbringen. Darüber hinaus wird die aktuelle Fachkunde oder Aktualisierung der Fachkunde der Person benötigt, die diese Einweisung vorgenommen hat.

Diese Anforderungen, die AMBOSS als Anbieter erfüllen muss, sind in den Auflagen für das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technischer Sicherheit Berlin (LAGetSi) unter der Anerkennungsnummer K411/25 vom 20.10.2025 verankert:
5. Der Kursveranstalter hat die Fachkunde der externen Personen sich vorlegen zu lassen, welche die praktische Unterweisung (Teil 7.2) durchführen, und auf Verlangen der Strahlenschutzrechtlichen Behörde vorzulegen.

Bei Fragen wendet sich der/die Ansprechpartner:in deiner Klinik bitte an strahlenschutz@amboss.com.


Die praktische Einweisung (4 UE) muss vor dem Live-Termin selbstorganisiert in einer Klinik mit Teleradiologie absolviert werden. Die Muster-Teilnahmebescheinigung zur Vorlage in deiner Klinik findest du hier.


Sobald du deine Live-Veranstaltung mit Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hast, wird dir die Gesamtbescheinigung über den Kenntniskurs Teleradiologie wenige Tage später ausgestellt und per E-Mail zugeschickt.


Weitere Informationen findest du auf unserer FAQ-Seite oder der Seite zu den AMBOSS-Strahlenschutzkursen.

AMBOSS benötigt deine Kontaktinformationen, um dir die Teilnahme am Kurs zu ermöglichen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

AMBOSS benötigt die Bescheinigung sowie die Kopie der Fachkunde, um die von der behördlichen Anerkennungsstelle auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen. Dies ist datenschutzrechtlich gerechtfertigt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)